Die Kosten für Dolmetschereinsätze werden in der Regel von Kostenträgern übernommen und sind für gehörlose Kunden kostenlos.
Kostenträger gibt es für verschiedene Bereiche:
★ am Arbeitsplatz: Landeswohlfahrtsverband Hessen (Integrationsamt)/Firma
★ Arztbesuche: Krankenkasse
★ Schule / Kindergarten: Staatliches Schulamt / Regierungspräsidium
★ Gerichtstermine: zuständiges Gericht
★ Ämter: zuständiges Amt
★ Rechtswanwalt/Notar: privat