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Gebärdensprachdolmetscher - ZURÜCK

Gebärdensprachdolmetscher auf einem Vortrag

Gebärdensprachdolmetscher (nicht: Gebärdendolmetscher) dolmetschen in beide Richtungen für gehörlose und hörende Personen. Es kommt vor, dass in einer Gruppe die Gebärdensprache dominiert und für die hörende, nicht gebärdensprachkompetente Minderheit gedolmetscht wird (als voicen bezeichnet), z. B. bei Gehörlosenkonferenzen. Es gibt auch Dolmetscher, die von einer Gebärdensprache in die andere dolmetschen, oder von einer anderen Lautsprache in die lokale Gebärdensprache (z. B. Französisch in die Deutschschweizer Gebärdensprache). Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher, die zwischen zwei Gebärdensprachen dolmetschen, sind häufig selbst gehörlos.

Deutschland

In Deutschland ist spätestens seit 2002 mit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) der Anspruch gehörloser Menschen auf Gebärdensprachdolmetscher (insbesondere bei Behörden, Polizei und Gericht, aber auch am Arbeitsplatz) und andere Kommunikationshilfen (wie z. B. Schriftdolmetscher) gesetzlich geregelt.

Ausbildungen zum Gebärdensprachdolmetscher werden als Vollzeitstudium, etwa an der Universität Hamburg,[5] an der Hochschule Magdeburg-Stendal,[6] an der Westsächsischen Hochschule Zwickau,[7] an der Humboldt-Universität zu Berlin,[8] als Teilzeitstudium wie an der Hochschule Fresenius in Idstein[9] oder als berufsbegleitende Weiterbildung der Fachhochschule Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit der Universität Frankfurt a. Main,[10] dem Bayerischen Institut zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung[11] in Nürnberg und dem Institut für Gebärdensprache in Baden-Württemberg[12] in Winnenden angeboten. Weiterbildungen sind zu dem Zweck eingerichtet worden, damit langjährig tätige Gebärdensprachdolmetscher ohne Ausbildung eine Möglichkeit zur Nachqualifizierung erhalten.

Seit Ende 2006 ist ein qualifizierender Abschluss als Gebärdensprachdolmetscher in vielen Bereichen erforderlich. Eine staatliche Prüfung bieten das Amt für Lehrerbildung in Darmstadt und das Bayerische Kultusministerium an.[13] Für die staatliche Prüfung ist ein Ausbildungsnachweis nicht vorgeschrieben, wohl aber langjährige Berufstätigkeit. Die akademischen Diplome der Universitäten und Fachhochschulen können auf Wunsch und gegen eine Gebühr den staatlichen Prüfungen gleichgestellt werden.

Der Bundesverband der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschlands (BGSD) e. V.[14] ist die berufsständische Vertretung der in Deutschland organisierten Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen.

Deutschschweiz

In der Deutschschweiz vertritt die Berufsvereinigung der GebärdensprachdolmetscherInnen der deutschen Schweiz (bgd) die Interessen der Gebärdensprachdolmetscher. Die Ausbildung findet an der Hochschule für Heilpädagogik Zürich (FH) statt.


Quelle: www.wikipedia.de

© Christopher Moeller 2015